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Beförderungseinrichtung

Beförderungseinrichtung bezeichnet in der Regel jedes Element, das der Beförderung von Personen oder Gütern dient. Der Begriff umfasst sowohl mobile Verkehrsmittel als auch fest installierte Anlagen sowie das dazugehörige Hilfs- und Betriebsequipment. Ziel ist es, den Transportprozess von der Abfahrt bis zur Ankunft zu ermöglichen und zu steuern.

Zum Gegenstand gehören Fahrzeuge wie Busse, Züge, Schiffe oder Flugzeuge sowie Infrastrukturteile wie Gleise, Straßen, Terminals,

Im Recht wird der Begriff teils enger oder weiter gefasst, je nach Rechtsgebiet. Beförderungseinrichtungen unterliegen Sicherheits-,

Beispiele aus der Praxis sind ein fahrender Zugverband, eine Güterumfahrungsanlage auf einem Werksgelände, ein Containerterminal mit

Siehe auch Beförderungsmittel, Infrastruktur, Verkehrssicherheit.

Häfen
und
Flughäfen.
Auch
Ausrüstungen
zum
Be-
und
Entladen,
wie
Rampen,
Plattformen,
Krane
oder
Förderanlagen,
sowie
technische
Einrichtungen
wie
Aufzüge
und
Rolltreppen
fallen
darunter.
Der
Begriff
wird
in
Planung,
Regulierung
und
Logistik
verwendet.
Arbeits-
und
Barrierefreiheitsvorschriften,
Instandhaltungspflichten
und
Verantwortlichkeiten
der
Betreiber.
Er
dient
dabei
oft
der
Abgrenzung
von
Infrastruktur,
Beförderungsmitteln
und
Betriebseinrichtungen,
etwa
in
Verkehrs-
oder
Infrastrukturregeln.
Hafenkran,
ein
Flughafenpassagierterminal
und
ein
Aufzug
in
einer
Mehrzweckhalle.
Mit
der
fortschreitenden
Digitalisierung
gewinnen
vernetzte
Beförderungseinrichtungen
an
Bedeutung,
etwa
durch
automatisierte
Systeme,
Sensorik
und
Fernwartung.