Bankgeschäfte
Bankgeschäfte bezeichnet die Tätigkeiten von Banken und anderen Kreditinstituten, die der Vermittlung und Abwicklung von Zahlungsströmen, der Finanzierung und der Vermögensverwaltung dienen. Kernbereiche sind das Einlagengeschäft (Entgegennahme von Einlagen wie Girokonten oder Sparkonten), das Kreditgeschäft (Gewährung von Krediten, Hypotheken), der Zahlungsverkehr (Kontoführung, Überweisungen, Lastschrift, Kartenzahlungen) sowie Wertpapierdienstleistungen und Depotgeschäft (Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Anlageberatung, Verwahrung). Darüber hinaus umfassen Bankgeschäfte Treasury- und Fremdwährungsgeschäft, Finanzierung von Handels- und Investitionsaktivitäten sowie Factoring und Garantien. Banken bieten oft auch Zahlungsdienste, Konto- und Beratungsleistungen an.
Aufsichts- und rechtsrahmen: Bankgeschäfte in Deutschland unterliegen der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank
Ziel ist die Stabilität des Finanzsystems, der Schutz der Kunden und die Begrenzung systemischer Risiken. Kunden