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Bankgeschäfte

Bankgeschäfte bezeichnet die Tätigkeiten von Banken und anderen Kreditinstituten, die der Vermittlung und Abwicklung von Zahlungsströmen, der Finanzierung und der Vermögensverwaltung dienen. Kernbereiche sind das Einlagengeschäft (Entgegennahme von Einlagen wie Girokonten oder Sparkonten), das Kreditgeschäft (Gewährung von Krediten, Hypotheken), der Zahlungsverkehr (Kontoführung, Überweisungen, Lastschrift, Kartenzahlungen) sowie Wertpapierdienstleistungen und Depotgeschäft (Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Anlageberatung, Verwahrung). Darüber hinaus umfassen Bankgeschäfte Treasury- und Fremdwährungsgeschäft, Finanzierung von Handels- und Investitionsaktivitäten sowie Factoring und Garantien. Banken bieten oft auch Zahlungsdienste, Konto- und Beratungsleistungen an.

Aufsichts- und rechtsrahmen: Bankgeschäfte in Deutschland unterliegen der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank

Ziel ist die Stabilität des Finanzsystems, der Schutz der Kunden und die Begrenzung systemischer Risiken. Kunden

sowie
nationalen
und
europäischen
Vorgaben.
EU-Regulierung
wie
Basel
III,
MiFID
II
und
die
Zahlungsdienstrichtlinien
prägt
Anforderungen
an
Kapitalausstattung,
Risikomanagement,
Transparenz
und
Verbraucherschutz.
der
Bankgeschäfte
sind
Privatpersonen,
Unternehmen
und
öffentliche
Einrichtungen.
Typische
Produkte
umfassen
Girokonten,
Sparkonten,
Hypothekendarlehen,
Konsumentenkredite,
Kreditkarten,
Online-
und
Mobile-Banking,
Spar-
und
Festgeldanlagen,
Fonds
sowie
verwahrte
Wertpapiere.
In
vielen
Ländern
unterscheiden
sich
Bankgeschäfte
von
Nichtbanken
im
Umfang
der
Zulassung,
Regulierung
und
der
Zugangswege
zu
Zahlungsdiensten.