Aushändigung
Aushändigung bezeichnet die formale Übergabe eines Schriftstücks oder eines Gegenstands an die berechtigte Person. Der Begriff stammt vom Verb aushändigen, das „händig geben“ bedeutet. In der Rechtsordnung Deutschlands ist Aushändigung eine gängige Weise der Zustellung von Schriftstücken, etwa Klageschriften, behördlichen Bescheiden oder Rechtsdokumenten.
In der Praxis erfolgt die Zustellung durch Aushändigung, indem ein befugter Zusteller das Dokument persönlich an
Ist der Empfänger nicht erreichbar oder weigert er sich zu empfangen, regeln gesetzliche Vorschriften weitere Schritte,
Unterschieden werden kann zwischen Aushändigung und allgemeiner Übergabe: Aushändigung betont die formale, rechtlich bestätigte Übergabe eines