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Anruferkennung

Anruferkennung, im Deutschen oft auch Rufnummernanzeige genannt, bezeichnet die Fähigkeit des Netzbetreibers und des Endgeräts, den Anrufer zu identifizieren. In der Regel wird dem Angerufenen die Telefonnummer des Anrufers angezeigt; in unterstützten Netzen oder Geräten kann außerdem der Name des Anrufers erscheinen. Die Anruferkennung ist sowohl in Festnetz- als auch in Mobil- und IP-basierten Netzen verbreitet.

Technisch erfolgt die Übermittlung der Kennung über Signalisierungsschichten des Netzbetreibers (beispielsweise SS7 im klassischen Telefonnetz oder

Nutzung und Auswirkungen: Die Anruferkennung erleichtert die Einordnung eines Telefonats, ermöglicht besseres Routing und wird auch

Rechtlich betrachtet ist die Anruferkennung in der Regel Bestandteil der Telekommunikationsdienste. In Deutschland und der EU

SIP-basierte
Signalisierung
in
VoIP).
Die
Anzeige
kann
durch
den
Anrufer
unterdrückt
werden
(CLIR
bzw.
Rufnummernunterdrückung)
oder
vom
Empfänger
konfiguriert
werden.
Zusätzlich
kann
der
Anrufername
(CNAM)
übertragen
werden;
ob
dieser
angezeigt
wird,
hängt
von
der
Unterstützung
der
Netze
und
Endgeräte
ab.
in
geschäftlichen
Anwendungen
genutzt.
Gleichzeitig
bestehen
Datenschutz-
und
Privatsphäre-Bedenken,
weshalb
Endnutzer
in
vielen
Netzen
steuern
können,
ob
und
welche
Kennungen
übermittelt
werden.
In
bestimmten
Situationen,
etwa
bei
Notrufen,
sind
Rufnummern
unter
Umständen
zwingend
sichtbar.
besteht
grundsätzlich
das
Recht,
die
eigene
Rufnummer
zu
präsentieren,
kann
aber
auf
Wunsch
unterdrückt
werden.
Welche
Optionen
konkret
verfügbar
sind,
hängt
vom
Netzbetreiber,
vom
Endgerät
und
vom
verwendeten
Übertragungsweg
ab.