Adoptionsrecht
Adoptionsrecht bezeichnet das Teilgebiet des Familienrechts, das Adoptionen regelt. Es bestimmt, wer adoptieren darf, welche Voraussetzungen gelten und welches Verfahren anzuwenden ist. Ziel ist das Wohl des Kindes und die Schaffung stabiler Eltern-Kind-Beziehungen.
Formen der Adoption sind Volladoption und Stiefkindadoption. Bei der Volladoption wird die rechtliche Beziehung zu den
Rechtsgrundlage und Verfahren: Die Voraussetzungen, Eignung der Bewerber, Beratung durch das Jugendamt und die gerichtliche Entscheidung
Folgen der Adoption: Das Kind wird rechtlich als Kind der Adoptiveltern anerkannt. Die bisherigen elterlichen Rechte
Internationales Adoptionsrecht: Grenzüberschreitende Adoptionsverfahren fallen unter internationale Übereinkommen, wie das Haager Übereinkommen über den Schutz von