Adjektivsatzbegriff
Adjektivsatzbegriff ist ein Begriff der deutschen Grammatik, der die Familie der Nebensätze bezeichnet, die als attributive Bestimmung eines Nomens fungieren. Diese Sätze werden oft auch als Attributsätze oder Relativsätze bezeichnet und modifizieren ein vorausgehendes Substantiv, das als Antezedens bezeichnet wird.
Aufbau und Funktion: Adjektivsätze liefern zusätzliche, oft charakterisierende Informationen über das Nomen. Sie werden durch ein
Beispiele und Varianten: Typische Konstruktionen umfassen
- Der Mann, der dort steht, ist mein Nachbar.
- Das Buch, das ich lese, ist spannend.
- Die Frau, deren Auto gestohlen wurde, hat Anzeige erstattet.
- Das Haus, in dem wir wohnen, braucht eine Sanierung.
Relativpronomen können auch abstrakter oder formeller erscheinen, etwa welches/welche/dessen, und Relativsätze können durch Präpositionen mit in
Terminologie und Grenzbereiche: Der Adjektivsatzbegriff wird in der Grammatik oft synonym mit Relativsatz oder Attributsatz verwendet.