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Adjektivsatzbegriff

Adjektivsatzbegriff ist ein Begriff der deutschen Grammatik, der die Familie der Nebensätze bezeichnet, die als attributive Bestimmung eines Nomens fungieren. Diese Sätze werden oft auch als Attributsätze oder Relativsätze bezeichnet und modifizieren ein vorausgehendes Substantiv, das als Antezedens bezeichnet wird.

Aufbau und Funktion: Adjektivsätze liefern zusätzliche, oft charakterisierende Informationen über das Nomen. Sie werden durch ein

Beispiele und Varianten: Typische Konstruktionen umfassen

- Der Mann, der dort steht, ist mein Nachbar.

- Das Buch, das ich lese, ist spannend.

- Die Frau, deren Auto gestohlen wurde, hat Anzeige erstattet.

- Das Haus, in dem wir wohnen, braucht eine Sanierung.

Relativpronomen können auch abstrakter oder formeller erscheinen, etwa welches/welche/dessen, und Relativsätze können durch Präpositionen mit in

Terminologie und Grenzbereiche: Der Adjektivsatzbegriff wird in der Grammatik oft synonym mit Relativsatz oder Attributsatz verwendet.

Relativpronomen
(zum
Beispiel
der,
die,
das,
welcher,
wer)
eingeleitet,
das
in
Kasus,
Numerus
und
Genus
des
Antezedens
übereinstimmt
und
im
Nebensatz
seine
Rolle
erfüllt.
Das
Verb
des
Nebensatzes
steht
am
Ende.
Adjektivsätze
können
restriktiv
(eine
notwendige
Bestimmung)
oder
nonrestriktiv
(zusätzliche
Information)
sein;
in
der
Schriftsprache
werden
sie
gewöhnlich
durch
Kommas
vom
Hauptsatz
abgetrennt.
dem/wo
oder
einem
entsprechenden
Relativpronomen
modifiziert
werden.
Er
hebt
die
attributive
Funktion
des
Nebensatzes
hervor,
der
das
Nomen
näher
bestimmt.
Im
Unterschied
zu
Adverbialsätzen,
die
Umstände
(Ort,
Zeit,
Grund)
ausdrücken,
dient
der
Adjektivsatz
der
näheren
Beschreibung
des
Antezedens.
Die
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Stil,
Dialekt
und
Sprachstufe
des
Deutschen.