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Übergabe

Übergabe bezeichnet den Akt des Übergebens oder Überlassens von etwas von einer Person auf eine andere. Der Begriff wird in vielen Kontexten verwendet, darunter die Weitergabe von Gegenständen, Verantwortung, Rechten oder Aufgaben. Er umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Transfers und kann formale oder informelle Formen annehmen.

Im Recht bezeichnet Übergabe oft den physischen Besitzwechsel. Bei beweglichen Sachen erfolgt die Eigentumsübertragung grundsätzlich durch

In der Praxis ist die Übergabe besonders im Gesundheitswesen bedeutsam. Dort bezeichnet sie die schicht- oder

Der Begriff findet sich auch im administrativen und politischen Bereich, etwa bei der Amts- oder Dienstübergabe

Insgesamt beschreibt Übergabe das strukturierte Übertragen von Besitz, Verantwortung oder Informationen von einer Partei auf eine

eine
Einigung
der
Parteien
und
die
Übergabe
der
Sache;
das
Eigentum
geht
mit
der
Übereignung
durch
Übergabe
auf
den
Erwerber
über
(BGB
§929).
Bei
Grundstücken
kommen
zusätzlich
Auflassung
und
Eintragung
ins
Grundbuch
hinzu.
Die
Übergabe
ist
damit
ein
zentraler
Schritt
bei
der
rechtswirksamen
Übertragung
von
Eigentum
oder
Besitz.
fallweise
Weitergabe
von
Informationen
über
Patienten,
Behandlungsbefunde,
Medikation
und
Risiken.
Häufig
wird
ein
Übergabeprotokoll
verwendet,
um
die
Kontinuität
der
Versorgung
sicherzustellen
und
Missverständnisse
zu
vermeiden.
zwischen
Amtsträgern
oder
Regierungswechseln.
Solche
Übergaben
erfolgen
oft
in
formellen
Zeremonien
und
mit
Übergabeunterlagen,
um
Verantwortlichkeiten,
Verantwortlichkeiten
und
Zuständigkeiten
zu
klären.
andere,
oft
begleitet
von
vertraglichen,
organisatorischen
oder
protocollierten
Abläufen.