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unzulänglich

Unzulänglich ist ein deutsches Adjektiv, das etwas beschreibt, das den geforderten Standard nicht erfüllt und damit unvollständig oder unzureichend ist, um einen Zweck zu erfüllen. Es kann sich auf Menge, Qualität oder Eignung beziehen.

Der Begriff wird vor allem in formeller, behördlicher, rechtlicher oder technischer Sprache verwendet. Er kann Belege,

Wirkung und Nuance: Unzulänglich betont, dass etwas den vorgesehenen Standard nicht erreicht, statt allgemein mangelhaft zu

Etymologie: Der Ausdruck setzt sich aus dem negierenden Präfix un- und dem Adjektiv zulänglich zusammen, das

Synonyme und verwandte Begriffe: ungenügend, unzureichend, mangelhaft; diese unterscheiden sich in Grad oder Stil. Unzulänglich ist

Pläne,
Ressourcen
oder
Leistungen
betreffen,
die
Kriterien
nicht
erfüllen;
Beispiele:
Die
Beweise
sind
unzulänglich;
Die
Ressourcen
sind
unzulänglich,
um
das
Projekt
abzuschließen.
sein.
Im
Alltag
wird
es
seltener
verwendet
als
unzureichend
oder
ungenügend,
klingt
aber
in
sachlichen
Bewertungen
oft
angemessen.
ausreichende
bzw.
geeignete
Bedeutung
hat.
Die
Formulierung
ist
historisch
im
formalen
Deutsch
verankert.
in
der
Regel
formeller
oder
technischer
als
die
gebräuchlicheren
Ausdrücke.