ungewollten
Ungewollten ist die deklinierte Form des deutschen Adjektivs ungewollt, das „nicht gewollt“ oder „unerwünscht“ bedeutet. Das Grundwort stammt von un- (Negation) und dem Partizip gewollt. Als Adjektiv beschreibt es, dass etwas nicht beabsichtigt oder nicht erwünscht ist. Die Form ungewollten wird verwendet, wenn das Adjektiv im Plural oder in Kasusformen steht, die die Endung -en erfordern, z. B. die ungewollten Nebenwirkungen oder mit den ungewollten Folgen.
Verwendung und Nuancen: Der Ausdruck findet sich häufig in medizinischen, technischen und rechtlichen Texten, etwa +ungewollte
Grammatik: Ungewollten ist die Pluralform im Nominativ und Akkusativ sowie im Dativ Plural nach bestimmten Artikeln:
Beispiele: Die ungewollten Nebenwirkungen der Behandlung wurden gemeldet. Mit den ungewollten Folgen des Experiments musste das