unbefahrbar
Unbefahrbar ist ein Begriff aus dem Straßenverkehr und der Verkehrsinformation, der beschreibt, dass eine Strecke, ein Weg oder ein Abschnitt nicht von Fahrzeugen befahren werden kann. Die Bezeichnung bezieht sich auf die Befahrbarkeit, also darauf, ob eine Nutzung mit motorisierten oder anderen fahrbaren Fahrzeugen möglich ist. Unbefahrbar kann vorübergehend oder dauerhaft bestehen, je nach Grund (Bauarbeiten, Unwetter, Schäden, Verschmutzungen, Hindernisse) und je nach Verfügbarkeit von Umgehungen oder Sperrungen.
Etymologisch stammt der Ausdruck aus dem Wortbefund befahrbar ( von fahren bzw. befahren) mit der negierenden Vorsilbe
Anwendungsbereiche und Kontexten
- In der Praxis wird der Begriff häufig in Behördennachrichten, Bau- und Straßennachrichten sowie in Verkehrs- oder
- In offizieller Straßenverkehrsordnung und Beschilderung spielen Begriffe wie gesperrt, Durchfahrt verboten oder Umleitung eine zentrale Rolle;
- In Karten, Navigationssystemen und GIS-Daten kann der Status einer Route als unbefahrbar gekennzeichnet sein, um Fahrer
- Sperrung (vollständige oder teilweise), Umleitung, Baustelle, Hindernis. Unbefahrbar grenzt sich von konkreten Anweisungen wie „Durchfahrt verboten“
Siehe auch: Befahrbarkeit, Sperrung, Umleitung, Straßenzustand.