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sozialversicherungsfrei

Sozialversicherungsfrei bezeichnet den Zustand, dass eine Tätigkeit oder eine Person nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt. In Deutschland umfasst die Sozialversicherung die Bereiche Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung. Wird eine Beschäftigung oder ein Auftrag als sozialversicherungsfrei eingeordnet, fallen in diesem Zusammenhang für den Arbeitnehmer und oft auch für den Arbeitgeber keine Pflichtbeiträge zu diesen Systemen an.

Gerichtliche und administrative Grundlagen für die Sozialversicherungsfreiheit ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch, insbesondere in den Bereichen

Typische Beispiele für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen sind geringfügig entlohnte oder kurzfristige Tätigkeiten, die Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder

Zur Klärung der individuellen Einstufung können Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftraggeber Anfragen bei den zuständigen Sozialversicherungen stellen.

der
Beitragspflicht
und
der
Abgrenzung
von
versicherungspflichtigen
und
nicht
versicherungspflichtigen
Beschäftigungen.
Die
konkrete
Einstufung
hängt
von
der
Art
der
Beschäftigung,
der
Höhe
des
Einkommens,
der
Dauer
der
Tätigkeit
und
dem
Status
der
beteiligten
Personen
ab.
Je
nach
Kategorie
kann
eine
Tätigkeit
als
sozialversicherungsfrei
gelten
oder
nur
unter
bestimmten
Bedingungen
von
der
Versicherungspflicht
befreit
sein.
bestimmten
studentischen,
oefeniellen
oder
behördlichen
Regelungen
unterliegen.
Allerdings
besteht
oft
die
Möglichkeit,
freiwillig
in
einzelne
Zweige
der
Sozialversicherung
einzuzahlen
(etwa
in
die
Rentenversicherung),
und
nicht
alle
Aspekte
einer
Tätigkeit
lassen
sich
pauschal
als
frei
von
der
Versicherungspflicht
einordnen.
Die
Praxis
hängt
von
der
konkreten
Rechtslage
ab
und
wird
von
den
Sozialversicherungsträgern
geprüft.
Eine
verbindliche
Feststellung
erfolgt
durch
die
Deutsche
Rentenversicherung
bzw.
die
zuständigen
Träger
der
jeweiligen
Versicherungssparten.
Siehe
auch
Begriffe
wie
Sozialversicherungspflicht,
geringfügige
Beschäftigung
und
Statusfeststellung.