sozialversicherungsfrei
Sozialversicherungsfrei bezeichnet den Zustand, dass eine Tätigkeit oder eine Person nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt. In Deutschland umfasst die Sozialversicherung die Bereiche Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung. Wird eine Beschäftigung oder ein Auftrag als sozialversicherungsfrei eingeordnet, fallen in diesem Zusammenhang für den Arbeitnehmer und oft auch für den Arbeitgeber keine Pflichtbeiträge zu diesen Systemen an.
Gerichtliche und administrative Grundlagen für die Sozialversicherungsfreiheit ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch, insbesondere in den Bereichen
Typische Beispiele für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen sind geringfügig entlohnte oder kurzfristige Tätigkeiten, die Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder
Zur Klärung der individuellen Einstufung können Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftraggeber Anfragen bei den zuständigen Sozialversicherungen stellen.