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sistieren

Sistieren ist ein juristischer Fachbegriff, der die vorübergehende Einstellung oder Aussetzung eines Verfahrens, eines Verfahrensgegenstands oder der Laufzeit von Fristen bezeichnet. Im Gegensatz zu einer endgültigen Einstellung bleibt der Rechtsweg offen und die Verfahrenshandlungen können zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Der Begriff stammt aus dem deutschsprachigen Rechtskreis und wird vor allem in Zivil- und Verwaltungsverfahren verwendet.

Sistierung kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen durch das Gericht verfügt werden. Typische Gründe

Die Wirkung einer Sistierung ist, dass der Lauf von Fristen gehemmt wird und Verfahrensschritte vorübergehend pausieren.

Abgrenzungen: Sistierung unterscheidet sich von einer endgültigen Einstellung des Verfahrens oder von einer allgemeinen Aussetzung; eine

Bezug: In der Praxis finden sich Sistierungen in Zivil- und Verwaltungsakten, wobei die konkreten Regelungen je

sind
das
Warten
auf
eine
parallel
verlaufende
Entscheidung,
die
Klärung
einer
Rechtsfrage
durch
eine
höhere
Instanz,
die
Einholung
weiterer
Beweismittel
oder
die
Verhandlung
bestimmter
Teilfragen,
deren
Lösung
die
Hauptsache
beeinflusst.
Die
Sache
wird
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
wieder
aufgenommen,
sobald
die
Voraussetzungen
für
die
Fortführung
gegeben
sind.
Die
Dauer
der
Sistierung
wird
durch
die
Anordnung
des
Gerichts
festgelegt
und
kann
verlängert
werden.
Aussetzung
kann
weitergehende
oder
allgemeinere
Bedeutung
haben,
während
Sistierung
oft
einen
längerfristigen,
formelleren
Stillstand
mit
zeitlich
begrenzter
Fortführung
bedeutet.
Die
Begriffe
variieren
je
nach
Rechtsordnung.
nach
Land
und
Rechtsgebiet
unterschiedlich
sind.