sistieren
Sistieren ist ein juristischer Fachbegriff, der die vorübergehende Einstellung oder Aussetzung eines Verfahrens, eines Verfahrensgegenstands oder der Laufzeit von Fristen bezeichnet. Im Gegensatz zu einer endgültigen Einstellung bleibt der Rechtsweg offen und die Verfahrenshandlungen können zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Der Begriff stammt aus dem deutschsprachigen Rechtskreis und wird vor allem in Zivil- und Verwaltungsverfahren verwendet.
Sistierung kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen durch das Gericht verfügt werden. Typische Gründe
Die Wirkung einer Sistierung ist, dass der Lauf von Fristen gehemmt wird und Verfahrensschritte vorübergehend pausieren.
Abgrenzungen: Sistierung unterscheidet sich von einer endgültigen Einstellung des Verfahrens oder von einer allgemeinen Aussetzung; eine
Bezug: In der Praxis finden sich Sistierungen in Zivil- und Verwaltungsakten, wobei die konkreten Regelungen je