privatstiftungen
Privatstiftungen sind private Stiftungen im privaten Rechtskreis, die von einem oder mehreren Stiftern durch eine Stiftungsurkunde oder Satzung gegründet werden, um Vermögen zu halten und einem selbstgewählten Zweck zu dienen. Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen richten sich ihre Zwecke in erster Linie nach den Interessen der Familie oder des Stifters; häufig dienen sie der langfristigen Vermögensverwaltung, der Nachfolge- und Erbregelung sowie dem Vermögensschutz. Oft werden sie auch als Instrument der Familienphilanthropie genutzt, allerdings bleibt der Fokus der Stiftungsstruktur primär auf privaten Zielen.
Rechtlich handelt es sich um eine juristische Person des privaten Rechts. Das Stiftungskapital wird in die
Die steuerliche Behandlung variiert je nach Rechtsordnung und Zweckbestimmung. Gemeinnützige Privatstiftungen genießen in der Regel steuerliche
Zusammengefasst dienen Privatstiftungen der dauerhaften Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung innerhalb privater Vermögensstrukturen, unterscheiden sich damit deutlich von