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einseitiges

Einseitiges ist ein deutsches Adjektiv, das mit der Bedeutung „einseitig“ oder „unilateral“ verwendet wird. Es beschreibt etwas, das nur eine Seite hat, unausgewogen ist oder aus einer Perspektive nur eine Seite berücksichtigt. Das Wort wird attributiv verwendet, zum Beispiel das einseitige Blatt (eine Seite bedruckt), ein einseitiges Vorgehen oder eine einseitige Berichterstattung; auch als prädikatives Adjektiv: Die Entscheidung war einseitig getroffen. In der Sprache kann einseitig sich sowohl auf physische Eigenschaften beziehen als auch auf geistige oder soziale Bewertungen, etwa eine einseitige Sichtweise oder ein einseitiges Urteil.

In juristischen, politischen oder medialen Kontexten bedeutet einseitig oft, dass eine Handlung, Vereinbarung oder Darstellung von

Synonyme oder verwandte Begriffe sind unilateral und einseitig; das Antonym ist zweiseitig oder mehrseitig, oft auch

einer
einzigen
Partei
ohne
Gegenbeteiligung
oder
Gleichgewicht
erfolgt.
Beispiele:
ein
einseitiges
Vorgehen
oder
eine
einseitige
Berichterstattung.
Das
Substantiv
Einseitigkeit
bezeichnet
die
Eigenschaft
der
Einseitigkeit,
also
die
Tendenz
zu
einer
nur
eine
Seite
betrachtenden
Darstellung;
die
Einseitigkeit
von
Berichterstattung
wird
oft
kritisiert.
Etymologisch
geht
das
Wort
auf
„ein-“
(eins)
und
„seitig“
(zur
Seite
gehörig)
zurück,
verbunden
mit
dem
Adjektivsuffix
-ig.
gegenseitig
im
Gegensatz
zu
einseitig.
Siehe
auch
Begriffe
wie
zweiseitig
oder
bilateral.