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bezeugen

Bezeugen ist ein deutsches Verb, das bedeutet, als Zeuge auszusagen oder die Richtigkeit einer Behauptung zu bestätigen. Es beschreibt das Abgeben einer Zeugenaussage oder das Bestätigen, dass etwas wahr ist oder besteht. Das Wort kommt vor allem in formellen, juristischen oder religiösen Texten vor, kann aber auch allgemein im Sinn von «etwas bestätigen» verwendet werden.

Etymologie und Bedeutung: Bezeugen setzt sich aus dem Verb zeugen (wörtlich: Zeuge sein, aus Zeugung) mit dem

Verwendung und Grammatik: Bezeugen ist ein regelmäßiges Verb. Präsens: ich bezeuge, du bezeugst, er bezeugt. Präteritum:

Beispiele: Der Zeuge bezeugte vor dem Gericht, dass er den Angeklagten gesehen habe. Die Archivmitarbeiterin bezeugte

Vorwort
Be-
zusammen.
Es
umfasst
sowohl
das
Abgeben
einer
Zeugenaussage
als
auch
das
ausdrückliche
Bestätigen
von
Tatsachen
oder
Behauptungen.
Synonyme
sind
bestätigen,
bekräftigen,
versichern;
der
Begriff
liegt
in
der
Wertung
meist
stärker
formell
als
einfaches
sagen
oder
zeigen.
ich
bezeugte,
du
bezeugtest,
er
bezeugte.
Partizip
II:
bezeugt;
Perfekt
bildet
man
mit
haben:
ich
habe
bezeugt.
Typische
Konstruktionen:
ein
Urteil
oder
eine
Behauptung
bezeugen;
vor
Gericht
bezeugen;
dass-Sätze:
„Er
bezeugte,
dass
die
Angaben
wahr
seien.“
oder
direkte
Objekte:
„Sie
bezeugte
seine
Unschuld“
bzw.
„Sie
bezeugte
die
Echtheit
des
Dokuments.“
die
Echtheit
des
Dokuments.