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angehörig

Angehörig ist ein Adjektiv, das aus dem Verb angehören stammt und im Sinne von belonging, affiliated oder related verwendet wird. Es beschreibt, dass etwas zu einer Gruppe, Organisation oder Gemeinschaft gehört. Typischerweise steht angehörig vor einem Substantiv und wird attributiv eingesetzt, zum Beispiel in Phrasen wie angehörige Mitglieder des Vereins oder die dem Verein angehörenden Mitarbeiter.

Als Substantiv existiert die Form Angehörige im Plural und bezeichnet eine Person, die einer Gruppe angehört,

Häufige Anwendungsbereiche liegen im Verwaltungskontext, in Rechtstexten oder Organisationssprachen, in denen es um Zugehörigkeit zu einer

Nebeneinanderliegende Begriffe sind zugehörig, gehörig oder Mitglied. Während angehörig die Zugehörigkeit betont, bezeichnet Angehörige die Person

also
ein
Relativer
oder
Mitglied
der
Organisation.
Im
Singular
lautet
die
zugehörige
Bezeichnung
Angehöriger
bzw.
Angehörige,
je
nach
Geschlecht.
Der
Plural
Angehörige
wird
in
der
Praxis
oft
synonym
zu
Relatives
oder
Mitgliedern
verwendet,
wobei
der
Kontext
über
Zugehörigkeit
oder
Verwandtschaft
entscheidet.
Gruppe
geht.
Beispiele
finden
sich
in
Formulierungen
wie
„Angehörige
des
Vereins“,
„Mitglieder,
die
dem
Verein
angehören“,
oder
„angehörige
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter“.
In
medizinischen
oder
sozialen
Texten
wird
der
Begriff
häufig
in
der
Bedeutung
von
„Familienmitglieder“
oder
„enge
Bezugspersonen“
verwendet,
wobei
dort
oft
auch
der
Begriff
Angehörige
der
Patienten
oder
der
Klienten
vorkommt.
oder
Personen,
die
dieser
Zugehörigkeit
angehören.
Der
Begriff
bleibt
neutral
und
wird
je
nach
Fachjargon
formell
oder
informell
genutzt.