absichtlichen
Der Begriff „absichtlichen“ bezieht sich auf Handlungen oder Verhaltensweisen, die mit Vorsatz oder bewusster Absicht begangen werden. Im rechtlichen Kontext ist der Begriff eng mit strafrechtlichen Begriffen wie „absichtliches Delikt“ oder „absichtliches Handeln“ verbunden, insbesondere in der deutschen Strafrechtsdogmatik. Hierunter fallen Delikte, bei denen der Täter die Tat nicht nur fahrlässig oder grob fahrlässig, sondern gezielt und mit vollem Bewusstsein ausführt. Ein klassisches Beispiel ist die vorsätzliche Tötung (§ 211 StGB), bei der der Täter die Ermordung eines Menschen beabsichtigt.
Im Alltag wird der Begriff oft in der Umgangssprache verwendet, um auf bewusste Absichten hinzuweisen. Allerdings
Kritisch betrachtet wird der Begriff auch in der Ethik, da er die Frage aufwirft, wie weit Vorsatz