Zuweisungskapital
Zuweisungskapital bezeichnet im Finanz- und Haushaltswesen Kapital, das von einer übergeordneten Stelle an eine EMpfängereinheit zwecks bestimmter Vorhaben zugewiesen wird. Es handelt sich in der Regel um zweckgebundene Mittel, die an Bedingungen geknüpft sind und daher nicht frei disponierbar sind; der Empfänger muss die Mittel für festgelegte Zwecke verwenden und Nachweise vorlegen. Zuweisungskapital unterscheidet sich damit von eigenem Kapital oder ungebundenen Mitteln.
In der Praxis findet sich das Konzept vor allem im öffentlichen Sektor und in großen Organisationen, die
In der Buchführung wird Zuweisungskapital meist als Verbindlichkeit gegenüber der Zuweisungsstelle oder als eingeschränktes Vermögen ausgewiesen.
Beispiele umfassen kommunale Programme zur energetischen Sanierung, Forschungsförderung an Universitäten oder Zuschüsse an soziale Einrichtungen. Zuweisungskapital