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Zahlungsempfänger

Zahlungsempfänger bezeichnet in der Zahlungsverkehrssprache die Partei, die in einer Geldtransaktion das zu zahlende Geld erhält. Der Begriff wird vor allem in Bankformularen, Zahlungsaufträgen und IT-Systemen verwendet. In der Praxis entspricht der Zahlungsempfänger dem Gläubiger einer Forderung oder dem Begünstigten der Zahlung.

Ablauf: Der Zahlungspflichtige veranlasst, dass eine bestimmte Geldsumme an den Zahlungsempfänger überwiesen wird. Die Bank belastet

Verwendung in Zahlungsinstrumenten: Bei Überweisungen (einschließlich SEPA) ist der Zahlungsempfänger der Empfänger der Zahlung. Bei Kartenzahlungen

Begriffsabgrenzung: Der Zahlungsempfänger ist nicht derselbe wie der Schuldner (Zahlungspflichtiger). Er kann auch nicht immer identisch

Siehe auch: Gläubiger, Begünstigter, Überweisung, Lastschrift, SEPA, Zahlungsauslösung.

das
Konto
des
Zahlungspflichtigen
und
gutschreibt
die
Summe
auf
dem
Konto
des
Zahlungsempfängers.
Die
Angaben
zum
Zahlungsempfänger
umfassen
in
der
Regel
Name
und
Bankverbindung
(z.
B.
IBAN).
Bei
Lastschriftverfahren
kann
der
Zahlungsempfänger
der
Gläubiger
sein,
der
die
Forderung
gegenüber
dem
Zahlungspflichtigen
geltend
macht.
entspricht
der
Zahlungsempfänger
dem
Händler
oder
Dienstleister,
der
den
Betrag
erhält.
In
elektronischen
Formaten
und
Zahlungsdienstleistern
ist
der
Begriff
als
Feldbezeichnung
üblich.
mit
dem
Kontoinhaber
sein,
beispielsweise
wenn
ein
Unternehmen
Zahlungen
im
Auftrag
eines
Dritten
entgegennimmt.
Je
nach
Kontext
werden
Begriffe
wie
Begünstigter,
Gläubiger
oder
Zahlungsempfänger
synonym
verwendet.