Wahlleistungen
Wahlleistungen sind in Deutschland Zusatzleistungen im Gesundheitswesen, die über den standardmäßigen Leistungsumfang hinausgehen und freiwillig angeboten werden. Sie werden meist im Krankenhaus erhoben, um eine erweiterte Versorgung oder zusätzlichen Komfort zu ermöglichen. Die Kosten für Wahlleistungen werden privat getragen oder durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt; sie gehen in der Regel nicht in die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein.
Typische Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung umfassen:
- Ein- oder Zweibettzimmer statt Mehrbettzimmer
- Chefarztbehandlung, also Behandlung durch den leitenden Arzt
- Wahlarzt- bzw. Wunschärztliche Behandlung durch einen zuvor gewählten Arzt
- Erweiterte persönliche Betreuung und schnellere Terminplanung
Vor der Inanspruchnahme sollten Patient und Krankenhaus den Umfang der Wahlleistungen, die Kostenhöhe und die Zahlungsmodalitäten
Wahlleistungen sind nicht medizinisch garantiert und verbessern nicht zwingend das therapeutische Ergebnis. Ihre Verfügbarkeit hängt von