Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigung bezeichnet die rechtliche Befugnis, im Namen einer anderen Person oder einer Organisation rechtsgültige Erklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie kann sich aus dem Gesetz ergeben (gesetzliche Vertretung), aus vertraglicher Vereinbarung (Vollmacht) oder aus der Organ- bzw. Geschäftsführungsbefugnis einer juristischen Person (z. B. Geschäftsführer, Prokurist).
Formen der Vertretungsberechtigung
- Gesetzliche Vertretung: Beispiele sind Eltern oder Vormünder, die minderjährige Kinder vertreten, sowie Organvertreter in Unternehmen (z.
- Vollmacht: Eine rechtsgeschäftliche Befugnis, im Namen des Vollmachtgebers Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sie kann ausdrücklich oder durch konkludentes
- Prokura: Eine besondere handelsrechtliche Vollmacht, die durch Eintragung ins Handelsregister erteilt wird. Ein Prokurist darf grundsätzlich
- Handlungsvollmacht: Eine weitergehende Vollmacht, die auf den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb beschränkt ist und nicht zwingend im Handelsregister
Vollmacht und Prokura enden durch Widerruf, Ablauf oder Tod des Vollmachtgebers; Prokura erlischt auch mit der
Vertretungsberechtigung ist zentral für Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse und behördliche Handlungen. Sie schafft Klarheit über wer im Namen