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Vergleichsmieten

Vergleichsmiete bezeichnet die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in derselben Lage, Größe und Ausstattung üblich verlangt wird. Sie dient als Benchmark im deutschen Mietrecht, um zu prüfen, ob eine Miete angemessen ist. Zur Bestimmung können tatsächliche Mietpreise oder Daten aus dem örtlichen Mietspiegel herangezogen werden.

Rechtlich ist die Vergleichsmiete im BGB verankert. Nach §558 BGB kann sich eine Mieterhöhung an der örtlichen

In der Praxis muss der Vermieter nachweisen, dass die verlangte Miete der örtlichen Vergleichsmiete entspricht. Abweichungen

Die Ermittlung erfolgt über den Mietspiegel, Referenzmieten oder Gutachten. Fehlt ein aktueller Mietspiegel, gelten andere geeignete

Vergleichsmiete
orientieren.
Der
Mietspiegel
gilt
als
zentrales
Beweismittel;
auch
Informationen
aus
drei
bis
fünf
Mietverträgen
oder
Gutachten
sind
möglich.
Die
Mietpreisbremse
(§556d
BGB)
begrenzt
bei
Neuvermietungen
in
vielen
Städten
die
Miete
auf
die
Vergleichsmiete,
in
der
Regel
maximal
10
Prozent
darüber.
können
durch
Modernisierungskosten
oder
besondere
Ausstattungen
gerechtfertigt
sein,
bleiben
aber
der
Regel
entsprechend.
Die
Grundregel
ist,
dass
neue
Mietpreise
sich
an
der
örtlichen
Vergleichsmiete
orientieren.
Verfahren.
Die
Vergleichsmiete
ist
kein
festes
Preisniveau,
sondern
ein
Orientierungspunkt,
der
je
nach
Lage,
Zustand
und
Ausstattung
variiert.