Vergleichsmieten
Vergleichsmiete bezeichnet die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in derselben Lage, Größe und Ausstattung üblich verlangt wird. Sie dient als Benchmark im deutschen Mietrecht, um zu prüfen, ob eine Miete angemessen ist. Zur Bestimmung können tatsächliche Mietpreise oder Daten aus dem örtlichen Mietspiegel herangezogen werden.
Rechtlich ist die Vergleichsmiete im BGB verankert. Nach §558 BGB kann sich eine Mieterhöhung an der örtlichen
In der Praxis muss der Vermieter nachweisen, dass die verlangte Miete der örtlichen Vergleichsmiete entspricht. Abweichungen
Die Ermittlung erfolgt über den Mietspiegel, Referenzmieten oder Gutachten. Fehlt ein aktueller Mietspiegel, gelten andere geeignete