Türlaibung
Türlaibung bezeichnet den in einer Wand ausgebildeten Ausschnitt rund um eine Türöffnung, in den die Türzarge eingesetzt wird. Der Begriff leitet sich vom Fachausdruck Laibung ab und bezeichnet den Aufnahme- bzw. Randraum der Türöffnung. Die Türlaibung dient der Aufnahme der Zarge, der Anschlag- und Spanntechnik sowie der späteren Verkleidung und Verputzung; sie beeinflusst Passgenauigkeit, Dämmung und die Gestaltung des Innenausbaus.
In der Praxis entsteht die Türlaibung durch Ausschneiden oder Fräsen des Wandmaterials an der vorgesehenen Stelle.
Abgrenzung: Türlaibung bezieht sich auf den Wandausschnitt, der die Zarge fasst; die Zarge selbst ist das bauliche
Siehe auch: Zarge, Türblatt, Sturz, Fensterlaibung, Rohlaibung.