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Typenzulassung

Typenzulassung (type approval) bezeichnet das behördliche Verfahren, durch das ein festgelegter Fahrzeugtyp oder ein Bauteil die Übereinstimmung mit den einschlägigen technischen Anforderungen nachweist. Ziel ist die Marktzulassung und Betriebssicherheit in der jeweiligen Rechtsordnung. Typenzulassung gilt in der Regel für komplette Fahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, Motorräder), Fahrzeugsysteme und einzelne Bauteile oder Systeme wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasreinigung, Sicherheitsgurte oder elektronische Systeme.

In der Europäischen Union erfolgt die Typenzulassung nach dem Rechtsrahmen der Verordnung über die Typgenehmigung von

Durch Typengenehmungen wird der Zugang zum gemeinsamen europäischen Markt ermöglicht und einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards sichergestellt.

Neben der Typengenehmung gibt es die Einzelzulassung, bei der ein einzelnes Fahrzeug unabhängig von einer Typgenehmigung

Fahrzeugen
und
deren
Bauteilen
(EU
2018/858),
die
frühere
Regelungen
aus
der
Richtlinie
2007/46/EC
ersetzt.
Die
Zulassungen
werden
von
nationalen
Behörden
(in
Deutschland
das
Kraftfahrt-Bundesamt,
KBA)
oder
von
benannten
Stellen
ausgestellt.
Nach
bestandener
Prüfung
wird
eine
Typgenehmigung
bzw.
ein
EU-Typgenehmigungszeichen
erteilt;
mit
der
Konformität
der
Herstellung
(CoP)
wird
die
gleichbleibende
Qualität
der
produzierten
Serien
gewährleistet.
Fahrzeughersteller
erhalten
in
der
Regel
eine
Konformitätsbescheinigung
(CoC)
für
die
seriell
hergestellten
Wagen.
In
Deutschland
kann
zusätzlich
eine
Allgemeine
Betriebserlaubnis
(ABE)
für
bestimmte
Fahrzeugtypen
ausgestellt
sein.
zugelassen
wird.
Die
Typenzulassung
dient
der
Harmonisierung
von
Anforderungen
und
erleichtert
den
grenzüberschreitenden
Handel.