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TrinkwasserRichtlinie

Trinkwasser-Richtlinie bezeichnet die EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Verbrauch bestimmt ist. Sie verfolgt das Ziel, die öffentliche Gesundheit durch eine sichere Trinkwasserversorgung in allen EU-Mitgliedstaaten zu schützen und einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Der rechtliche Rahmen entstand zunächst mit der Richtlinie 98/83/EG vom 3. November 1998. In den folgenden Jahren

Inhalte der Richtlinie umfassen gesundheitsbasierte Grenzwerte und Monitoring-Anforderungen für eine Vielzahl mikrobiologischer und chemischer Parameter, Verfahren

Auswirkungen und Bedeutung zeigen sich in der Harmonisierung der Qualitätsstandards, der Förderung von Infrastruktur- und Sanierungsmaßnahmen

wurden
die
Regeln
mehrfach
angepasst
und
zuletzt
durch
die
Richtlinie
(EU)
2020/2184
vom
16.
Dezember
2020
ersetzt,
die
die
bisherigen
Vorschriften
konsolidiert
und
weiterentwickelt
hat.
Die
Mitgliedstaaten
sind
verpflichtet,
die
Vorgaben
in
nationales
Recht
umzusetzen.
In
Deutschland
erfolgt
dies
unter
anderem
durch
die
Trinkwasserverordnung
(Trinkwasserverordnung),
die
die
EU-Vorgaben
in
deutsches
Recht
überführt
und
deren
Umsetzung
überwacht.
zur
Probenahme,
Prüffrequenzen,
Meldepflichten
bei
Überschreitungen
sowie
Pflichten
der
Wasserversorger
und
der
zuständigen
Behörden.
Sie
regelt
auch
Maßnahmen
zur
Behandlung,
Desinfektion,
Quellen-
und
Netzschutz
sowie
Informationen
an
Verbraucher.
Ziel
ist
eine
zuverlässige,
keim-
und
schadstoffarme
Trinkwasserqualität
in
öffentlichen
Versorgungsnetzen
und,
soweit
vorgesehen,
bei
der
Wassergewinnung
aus
verschiedenen
Quellen.
sowie
in
einer
verbesserten
Transparenz
und
Sicherheit
bei
der
Trinkwasserversorgung
in
der
Europäischen
Union.