Teilurteile
Teilurteile bezeichnet in der deutschen Zivilprozessordnung eine Teilentscheidung, die nur über bestimmte Streitgegenstände oder Teilansprüche hinweg getroffen wird, während der restliche Streit offen bleibt. Ein Teilurteil ist möglich, wenn die streitentscheidenden Fragen getrennt beurteilt werden können oder wenn eine vorläufige Klärung der Rechtslage zu einer effizienteren Durchführung des Verfahrens führt.
Zu den Merkmalen gehört, dass sich die zu entscheidenden Fragen sachlich und rechtlich abgrenzen lassen. Das
Die Anwendung erfolgt häufig in Fällen mit mehreren Ansprüchen, Rechtsfragen oder Tatsachen, die separat geklärt werden
Die Rechtsfolgen eines Teilurteils sind in der Regel, dass der entschieden Teil rechtskräftig wird, während der