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Teilurteile

Teilurteile bezeichnet in der deutschen Zivilprozessordnung eine Teilentscheidung, die nur über bestimmte Streitgegenstände oder Teilansprüche hinweg getroffen wird, während der restliche Streit offen bleibt. Ein Teilurteil ist möglich, wenn die streitentscheidenden Fragen getrennt beurteilt werden können oder wenn eine vorläufige Klärung der Rechtslage zu einer effizienteren Durchführung des Verfahrens führt.

Zu den Merkmalen gehört, dass sich die zu entscheidenden Fragen sachlich und rechtlich abgrenzen lassen. Das

Die Anwendung erfolgt häufig in Fällen mit mehreren Ansprüchen, Rechtsfragen oder Tatsachen, die separat geklärt werden

Die Rechtsfolgen eines Teilurteils sind in der Regel, dass der entschieden Teil rechtskräftig wird, während der

Urteil
betrifft
nur
den
entschieden
Teil;
der
übrige
Teil
des
Rechtsstreits
bleibt
Gegenstand
einer
weiteren
Entscheidung
oder
wird
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
fortgeführt.
Die
Zulässigkeit
eines
Teilurteils
hängt
von
der
Trennbarkeit
der
Streitfragen
und
von
der
Rechtsordnung
ab,
die
eine
solche
Gestaltungsform
vorsieht.
können.
Beispielhaft
kann
es
um
die
Feststellung
von
Haftung
gehen,
während
die
Höhe
des
Schadens
später
entschieden
wird;
oder
um
die
Zulässigkeit
einer
Forderung
und
deren
Zahlungen
in
einem
späteren
Schritt.
restliche
Streit
weitergeführt
wird.
Gegen
das
Teilurteil
können,
je
nach
Rechtszug
und
konkreter
Entscheidung,
eigene
Rechtsmittel
eingelegt
werden.
Teilurteile
dienen
der
Beschleunigung
und
Straffung
von
Gerichtsverfahren,
können
aber
auch
zu
Spannungen
zwischen
Teilergebnissen
oder
zu
zusätzlichen
Verfahrensschritten
führen,
wenn
weitere
Klärungen
nötig
sind.