Täuschungsversuch
Täuschungsversuch bezeichnet im deutschen Recht den Versuch, eine Täuschung durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine bewusste Irreführung einer anderen Person durch falsche Tatsachen oder das Verbergen relevanter Umstände, mit dem Ziel, eine rechtliche oder wirtschaftliche Wirkung herbeizuführen. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Straftaten wie Betrug verwendet, kann sich aber auch auf andere Delikte beziehen, bei denen Täuschung ein Tatbestandselement ist.
In der Rechtsordnung ist Täuschungsversuch in der Regel strafbar, soweit der zugrunde liegende Straftatbestand strafbar ist.
Zu den typischen Voraussetzungen eines Täuschungsversuchs gehören Vorsatz (die Täuschung wird absichtlich vorgenommen), eine konkrete Täuschungshandlung
Beispiele für Täuschungsversuche reichen von falschen Produktangaben im Handel bis hin zu gefälschten Dokumenten, die zu