Strafmilderung
Strafmilderung bezeichnet die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der Bemessung der Strafe. Sie dient dazu, die Strafe innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens an die individuelle Schuld und die konkreten Umstände der Tat anzupassen. Gegenüberstehen können erschwerende Umstände, die die Strafe erhöhen.
Im deutschen Strafrecht erfolgt die Bemessung der Strafe nach dem Grundtatbestand, dem Schuldgehalt und dem Tatverhalten.
Die Berücksichtigung mildernder Umstände erfolgt in der Hauptverhandlung durch eine Begründung der Strafzumessung. Das Gericht muss
Strafmilderung ist ein weit verbreitetes Prinzip verschiedener Rechtsordnungen. Sie dient der gerechten Sanktion, indem sie die