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Strafmilderung

Strafmilderung bezeichnet die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der Bemessung der Strafe. Sie dient dazu, die Strafe innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens an die individuelle Schuld und die konkreten Umstände der Tat anzupassen. Gegenüberstehen können erschwerende Umstände, die die Strafe erhöhen.

Im deutschen Strafrecht erfolgt die Bemessung der Strafe nach dem Grundtatbestand, dem Schuldgehalt und dem Tatverhalten.

Die Berücksichtigung mildernder Umstände erfolgt in der Hauptverhandlung durch eine Begründung der Strafzumessung. Das Gericht muss

Strafmilderung ist ein weit verbreitetes Prinzip verschiedener Rechtsordnungen. Sie dient der gerechten Sanktion, indem sie die

Milde
Umstände
müssen
vom
Gericht
anerkannt
und
bei
der
Entscheidung
berücksichtigt
werden.
Typische
mildernde
Umstände
sind
geringes
Verschulden,
ein
Geständnis,
Reue
und
Wiedergutmachung,
freiwillige
Unterstützung
bei
der
Aufklärung
sowie
persönliche
Merkmale
wie
Alter,
Krankheit
oder
fehlende
Vorstrafen.
Auch
soziale
oder
individuelle
Faktoren,
wie
eine
positive
Lebensführung
oder
belastende
Lebensumstände,
können
mildernd
wirken.
darlegen,
warum
sich
die
Strafe
innerhalb
des
gesetzlich
festgelegten
Rahmens
mindert,
und
wie
die
einzelnen
Umstände
die
Schuld
und
das
Maß
der
Schuld
beeinflussen.
individuelle
Schuld
und
die
Tatumstände
berücksichtigt,
ohne
das
Rechtswidrige
der
Tat
zu
verharmlosen.