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Standesicherung

Standesicherung ist ein deutscher Begriff, der aus den Wörtern Stand (Status, Stellung) und Sicherung gebildet wird. Er bezeichnet Maßnahmen zur Wahrung, Gewährleistung oder Sicherung eines Status, einer Stellung oder der zugehörigen Unterlagen. Die konkrete Bedeutung hängt vom Fachgebiet ab; eine einheitliche Definition existiert nicht.

In der öffentlichen Verwaltung bezieht sich Standesicherung häufig auf die Sicherung von Personenstandsunterlagen – etwa Geburts-, Heirats-

In der soziologischen oder politischen Perspektive beschreibt Standesicherung Mechanismen, die den sozialen Stand oder Standesprivilegien absichern

Im digitalen oder verwaltungsinternen Kontext kann Standesicherung die Absicherung des offiziellen Status digitaler Nachweise betreffen, etwa

Siehe auch: Standesamt, Personenstand, Register, Archivpflege, digitale Signatur.

und
Sterbeurkunden
–
sowie
auf
deren
Unverfälschbarkeit
und
Langzeithaltung.
Sie
umfasst
Prüf-
und
Verifizierungsverfahren,
Datenintegrität,
Archivierung,
Backups
und
den
Schutz
vor
Manipulation,
damit
ausgestellte
Urkunden
rechtsverbindlich
bleiben
und
Rechtsansprüche
wie
Namensführung,
Eheschließung
oder
Erbfolgen
ordnungsgemäß
geregelt
sind.
oder
reproduzieren.
Dazu
gehören
gesetzliche
Regelungen,
Erbschafts-
und
Standesrechte
sowie
informelle
Praktiken,
die
die
Zugehörigkeit
zu
einer
bestimmten
sozialen
Gruppe
sichern.
Fachliteratur
diskutiert
Standesicherung
oft
kritisch
als
Mittel
zur
Aufrechterhaltung
sozialer
Hierarchien.
durch
qualifizierte
Signaturen,
Auditing,
Redundanz
und
Langzeitarchivierung
von
digitalen
Personenstandsaufzeichnungen.