Spezialdienste
Der Begriff Spezialdienste bezeichnet allgemein Organisationen oder Abteilungen, die wegen ihrer speziellen Aufgabenstellung besondere Fachkenntnisse, Ausrüstung oder Befugnisse benötigen. Der Ausdruck stammt vom lateinischen specialis und dem deutschen Dienst, und er wird in unterschiedlichen Bereichen verwendet. In der öffentlichen Verwaltung und Sicherheit umfassen Spezialdienste typischerweise Spezialeinheiten der Polizei, forensische und kriminaltechnische Dienste, Rettungs- bzw. Katastrophenschutzteams, Grenz- und Zollbehörden sowie Teile von Geheimdiensten. In der Wirtschaft und im privaten Sektor können Unternehmen als Spezialdienste beauftragte Fachkräfte oder externe Dienstleister bereitstellen, die hochspezialisierte Aufgaben übernehmen, wie etwa IT-Sicherheit, Notfallmanagement oder Sicherheitsberatung.
Die Tätigkeit der Spezialdienste ist durch rechtliche Vorgaben, Einsatzpläne und klare Befugnisse geregelt. Sie verfügen über
In der Diskussion wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit Sondereinheiten, Geheimdiensten oder Sicherheitsdiensten verwendet. Die