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Sequestrierung

Sequestrierung ist ein Fachbegriff, der in verschiedenen Bereichen verwendet wird und allgemein das Prinzip der Sicherung oder Absonderung von Substanzen, Gegenständen oder Vermögenswerten beschreibt. Ursprung ist das lateinische sequestrare, „absondern“ oder „sperren“. In der Praxis kommt der Begriff vor allem in juristischen, chemischen und umweltbezogenen Kontexten vor.

Im juristischen Kontext bezeichnet Sequestrierung eine vorübergehende Maßnahme, durch die Vermögenswerte eines Schuldners gesichert oder beschlagnahmt

In der Wissenschaft und Technik wird Sequestrierung auch für das Absondern oder Speichern von Stoffen verwendet.

werden,
um
die
Durchsetzung
eines
Anspruchs
zu
gewährleisten.
Sie
dient
der
Wertbewahrung
von
Sicherheiten
während
eines
Rechtsstreits
oder
einer
Forderungsdurchsetzung.
Die
Maßnahme
erfolgt
durch
eine
gerichtliche
Entscheidung
oder
Anordnung
und
kann
movable
und
immovable
property
betreffen.
Ziel
ist
es,
eine
Enteignung
oder
endgültige
Beschlagnahme
zu
vermeiden,
indem
der
Zugriff
auf
die
Vermögenswerte
bis
zur
Klärung
des
Rechtsstreits
eingeschränkt
wird.
Die
Sequestrierung
kann
mit
Auflagen,
Sicherheitsleistungen
oder
späterer
Freigabe
verbunden
sein
und
endet
in
der
Regel
mit
dem
Abschluss
des
Verfahrens
bzw.
der
befriedigenden
Erfüllung
der
Forderung.
So
spricht
man
von
CO2-Sequestrierung
zur
dauerhaften
Speicherung
von
Kohlendioxid
oder
von
Sequestrierung
als
Methode
der
Bindung
und
Entfernung
schädlicher
Metalle
oder
chemischer
Substanzen
durch
Liganden
(Chelatoren).
Die
Bedeutungen
variieren
je
nach
Fachgebiet;
in
der
Praxis
unterscheiden
sich
rechtliche
und
wissenschaftliche
Anwendungen
deutlich.