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Rentenbeginn

Rentenbeginn bezeichnet das Datum, ab dem eine Rente erstmals ausgezahlt wird. In der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands ist der Rentenbeginn der Zeitpunkt, an dem der Leistungsbezug beginnt. Er wird im Rentenbescheid festgelegt und hängt von der Art der Rente, dem Datum des Antrags sowie den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen ab.

In der Praxis beginnt die Rente in der Regel zum ersten Tag eines Kalendermonats. Bei der Altersrente

Bei der Erwerbsminderungsrente beginnt der Rentenbeginn mit der Feststellung der Erwerbsminderung und der Entscheidung über die

Der Rentenbeginn hat Auswirkungen auf die Höhe der Auszahlung, die steuerliche Behandlung und den Bezug weiterer

richtet
sich
der
Beginn
nach
dem
Zeitpunkt,
an
dem
die
Voraussetzungen
erfüllt
sind
oder
der
Antrag
gestellt
wird;
vorzeitige
Inanspruchnahme
ist
möglich,
führt
jedoch
in
der
Regel
zu
Abschlägen.
Eine
nach
dem
regulären
Rentenalter
aufgeschobene
Auszahlung
kann
zu
höheren
monatlichen
Beträgen
führen,
während
eine
frühere
Inanspruchnahme
zu
Abzügen
führt.
Rente.
Bei
Hinterbliebenenrenten
beginnt
der
Anspruch
mit
dem
Tod
des
Versicherten
bzw.
dem
Eintritt
des
Anspruchs
durch
den
Tod
des
Berechtigten.
sozialer
Leistungen.
Versicherte
sollten
den
Rentenbeginn
frühzeitig
im
Blick
behalten,
da
er
Planung
und
finanzielle
Sicherheit
im
Ruhestand
maßgeblich
beeinflusst.