Rentenbeginn
Rentenbeginn bezeichnet das Datum, ab dem eine Rente erstmals ausgezahlt wird. In der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands ist der Rentenbeginn der Zeitpunkt, an dem der Leistungsbezug beginnt. Er wird im Rentenbescheid festgelegt und hängt von der Art der Rente, dem Datum des Antrags sowie den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen ab.
In der Praxis beginnt die Rente in der Regel zum ersten Tag eines Kalendermonats. Bei der Altersrente
Bei der Erwerbsminderungsrente beginnt der Rentenbeginn mit der Feststellung der Erwerbsminderung und der Entscheidung über die
Der Rentenbeginn hat Auswirkungen auf die Höhe der Auszahlung, die steuerliche Behandlung und den Bezug weiterer