Regierungspraxis
Regierungspraxis bezeichnet die beobachtbaren Praktiken, Routinen und Verfahren, mit denen eine Regierung politische Beschlüsse in administrative Maßnahmen überführt. Sie umfasst die Arbeitsweise der Exekutive, die Koordination zwischen Ministerien, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie das Zusammenwirken mit Parlament, Justiz und Verwaltung. Der Begriff betont, dass Regierungspührung nicht nur durch formale Regeln, sondern durch alltägliche Handlungsweisen, Normen und Professionalität geprägt wird.
Der Umfang reicht von der Formulierung von Politiken, dem Entscheidungsprozess im Kabinett oder der Ministerialverwaltung, über
Gute Regierungspraxis erfordert Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Instrumente sind parlamentarische Kontrolle, Haushalts- und Auditverfahren, Informationsfreiheit, Rechtsmittelwege
Gegenüber der formalen Rechtslage beschreibt Regierungspraxis oft die Lücke zwischen Gesetzeswerk und tatsächlicher Umsetzung, inklusive Herausforderungen