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Privatgrundstücks

Privatgrundstück, allgemein als Privatgrundstück oder Privatgrundstücke bezeichnet, umfasst Parzellen von Land und darauf befindliche Gebäude, die privaten Eigentümern gehören. Es steht im Gegensatz zu staatlichem oder kommunalem Eigentum.

In Deutschland wird Privateigentum durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt. Eigentum gewährt das Recht, Eigentum zu

Der Eigentumserwerb erfolgt durch Vertrag und Übertragung des Titels, in vielen Fällen durch Notar und Eintragung

Privatgrundstücke unterliegen Einschränkungen durch Baurecht, Bebauungspläne und Umweltbestimmungen. Belastungen wie Dienstbarkeiten, Grundschulden oder Wegerechte können bestehen;

Eigentümer können das Grundstück vermieten, verpachten oder belasten (z. B. Hypothek). Grundsteuer und weitere Abgaben fallen

Die Idee ist in vielen deutschsprachigen Ländern ähnlich, unterscheidet sich aber in Details von Land zu Land.

besitzen,
zu
nutzen,
zu
veräußern
oder
zu
belasten,
unter
Beachtung
öffentlicher
Regelungen
und
dinglicher
Rechte.
im
Grundbuch.
Die
Eigentumsübertragung
wird
durch
Auflassung
und
anschließende
Eintragung
abgeschlossen.
Enteignung
ist
bei
öffentlichem
Zweck
mit
Entschädigung
möglich.
an.
Eigentümer
tragen
Instandhaltungs-
und
Haftungspflichten
gegenüber
Nachbarn
und
Behörden.