Privatgrundstücks
Privatgrundstück, allgemein als Privatgrundstück oder Privatgrundstücke bezeichnet, umfasst Parzellen von Land und darauf befindliche Gebäude, die privaten Eigentümern gehören. Es steht im Gegensatz zu staatlichem oder kommunalem Eigentum.
In Deutschland wird Privateigentum durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt. Eigentum gewährt das Recht, Eigentum zu
Der Eigentumserwerb erfolgt durch Vertrag und Übertragung des Titels, in vielen Fällen durch Notar und Eintragung
Privatgrundstücke unterliegen Einschränkungen durch Baurecht, Bebauungspläne und Umweltbestimmungen. Belastungen wie Dienstbarkeiten, Grundschulden oder Wegerechte können bestehen;
Eigentümer können das Grundstück vermieten, verpachten oder belasten (z. B. Hypothek). Grundsteuer und weitere Abgaben fallen
Die Idee ist in vielen deutschsprachigen Ländern ähnlich, unterscheidet sich aber in Details von Land zu Land.