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Personalabbau

Personalabbau bezeichnet den Prozess der Verringerung des Personalbestands eines Unternehmens. Er folgt üblicherweise wirtschaftlichen Motiven wie Umsatzrückgängen, Umstrukturierungen oder der Einführung neuer Technologien. Ziel ist es, Kosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern oder die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Personalabbau kann durch natürliche Fluktuation erfolgen oder durch formale Maßnahmen wie Kündigungen oder Abfindungen umgesetzt werden.

Zu den Instrumenten gehören betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge mit Abfindungen, Vorruhestandsregelungen sowie interne Versetzungen oder Umstrukturierungen. Kurzarbeit

Rechtlich ist Personalabbau in Deutschland durch Arbeitsrechtsnormen geregelt. Bei größeren Entlassungen besteht Mitbestimmungspflicht durch den Betriebsrat.

Ablauf: Der Bedarf wird geprüft, Alternativen werden erwogen, der Betriebsrat wird beteiligt, und es wird ein

Personalabbau ist oft umstritten, kann aber Teil unternehmerischer Notwendigkeiten sein und bleibt stark abhängig von der

kann
Kosten
senken,
ohne
unmittelbar
Personal
abzubauen.
In
einigen
Fällen
werden
auch
Outplacement-Programme
oder
Exits
aus
dem
Unternehmen
genutzt,
um
den
Übergang
zu
erleichtern.
Sozialplan
und
Interessenausgleich
können
erforderlich
sein,
um
soziale
Härten
zu
mildern.
Das
Kündigungsschutzgesetz,
das
Betriebsverfassungsgesetz
und
weitere
Vorschriften
bilden
den
rechtlichen
Rahmen.
Sozialplan
verhandelt.
Anschließend
folgen
die
konkreten
Maßnahmen
wie
Kündigungen,
Abfindungen
oder
Versetzungen.
Begleitende
Maßnahmen
wie
Outplacement-Services
unterstützen
betroffene
Mitarbeiter
beim
Übergang
in
neue
Tätigkeiten.
rechtlichen
Regulierung
und
dem
sozialen
Umfeld.