Personalabbau
Personalabbau bezeichnet den Prozess der Verringerung des Personalbestands eines Unternehmens. Er folgt üblicherweise wirtschaftlichen Motiven wie Umsatzrückgängen, Umstrukturierungen oder der Einführung neuer Technologien. Ziel ist es, Kosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern oder die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Personalabbau kann durch natürliche Fluktuation erfolgen oder durch formale Maßnahmen wie Kündigungen oder Abfindungen umgesetzt werden.
Zu den Instrumenten gehören betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge mit Abfindungen, Vorruhestandsregelungen sowie interne Versetzungen oder Umstrukturierungen. Kurzarbeit
Rechtlich ist Personalabbau in Deutschland durch Arbeitsrechtsnormen geregelt. Bei größeren Entlassungen besteht Mitbestimmungspflicht durch den Betriebsrat.
Ablauf: Der Bedarf wird geprüft, Alternativen werden erwogen, der Betriebsrat wird beteiligt, und es wird ein
Personalabbau ist oft umstritten, kann aber Teil unternehmerischer Notwendigkeiten sein und bleibt stark abhängig von der