Interessenausgleich
Interessenausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Er bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften oder Betriebsrat), mit der Konflikte über die Folgen einer geplanten Maßnahme am Arbeitsverhältnis ausgleichend geregelt werden sollen. Ziel ist es, betroffene Beschäftigte zu schonen und betriebliche Veränderungen sozialverträglich zu gestalten. Der Interessenausgleich steht in engem Zusammenhang mit dem Sozialplan, der konkrete Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen festlegt.
Rechtliche Grundlage bilden vor allem das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere die Regelungen zu Betriebsänderungen (§§ 111 ff.). Der
Inhaltlich kann der Interessenausgleich Maßnahmen umfassen wie den Erhalt von Arbeitsplätzen, Alternativen zu Kündigungen, Abfindungen, Altersteilzeit,
Der Interessenausgleich dient der Konfliktprävention und der möglichst sozialverträglichen Umsetzung betrieblicher Veränderungen, beispielsweise bei Betriebsänderungen, Standortverlagerungen,