Parlamentsentwurf
Parlamentsentwurf bezeichnet im deutschsprachigen Parlamentarismus einen Entwurf eines Gesetzes, der dem Parlament vorgelegt wird, um beraten und letztlich beschlossen zu werden. Im Unterschied zu Regierungsvorlagen muss ein Parlamentsentwurf nicht zwingend von der Exekutive ausgehen; er kann von Abgeordneten, Fraktionen oder Ausschüssen eingebracht werden. Häufig werden solche Entwürfe als Fraktionsentwürfe, Oppositionsentwürfe oder Ausschussentwürfe bezeichnet und spiegeln die Position der einbringenden Parlamentsgruppe wider.
Der Entwurf wird in das parlamentarische Verfahren eingeführt und durchläuft in der Praxis mehrere Phasen. Typischerweise
Bedeutung und Rollen: Parlamentsentwürfe ermöglichen parlamentarische Initiativen unabhängig von der Regierung, fördern Debatte, Transparenz und die