Home

Parlamentsentwurf

Parlamentsentwurf bezeichnet im deutschsprachigen Parlamentarismus einen Entwurf eines Gesetzes, der dem Parlament vorgelegt wird, um beraten und letztlich beschlossen zu werden. Im Unterschied zu Regierungsvorlagen muss ein Parlamentsentwurf nicht zwingend von der Exekutive ausgehen; er kann von Abgeordneten, Fraktionen oder Ausschüssen eingebracht werden. Häufig werden solche Entwürfe als Fraktionsentwürfe, Oppositionsentwürfe oder Ausschussentwürfe bezeichnet und spiegeln die Position der einbringenden Parlamentsgruppe wider.

Der Entwurf wird in das parlamentarische Verfahren eingeführt und durchläuft in der Praxis mehrere Phasen. Typischerweise

Bedeutung und Rollen: Parlamentsentwürfe ermöglichen parlamentarische Initiativen unabhängig von der Regierung, fördern Debatte, Transparenz und die

gibt
es
eine
oder
mehrere
Lesungen
im
Parlament,
begleitet
von
Ausschussberatungen,
in
denen
Experten
und
betroffene
Gruppen
gehört
werden.
In
den
Lesungen
können
Abgeordnete
Änderungen
und
Ergänzungen
am
Text
vornehmen.
Am
Ende
entscheidet
die
Parlamentmehrheit
über
den
Entwurf;
bei
Annahme
wird
er
zum
Gesetz.
In
vielen
Ländern
wird
der
verabschiedete
Entwurf
dem
Staatsoberhaupt
zur
Ausfertigung
vorgelegt,
danach
wird
das
neue
Gesetz
veröffentlicht.
Berücksichtigung
von
Minderheitenpositionen.
Sie
dienen
als
Instrument
der
Checks
and
Balances
im
Gesetzgebungsverfahren.
In
der
Praxis
konkurrieren
Parlamentsentwürfe
oft
mit
Regierungsvorlagen;
gelegentlich
werden
mehrere
Entwürfe
zusammengeführt
oder
in
einem
gemeinsamen
Gesetzgebungsverfahren
verhandelt.