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Normverletzung

Normverletzung bezeichnet den Verstoß gegen eine geltende Rechtsnorm durch ein Verhalten oder Unterlassen. Der Begriff wird in der Rechtswissenschaft breit verwendet und ist grundlegend dafür, ob eine Handlung rechtswidrig ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Eine Norm kann Verbots-, Gebots- oder Gestaltungsinhalte haben; oft geht es darum, ob der konkrete Sachverhalt mit dem Norminhalt übereinstimmt und welche Ausnahmen oder Rechtsfolgen zu beachten sind.

Die Prüfung einer Normverletzung erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung der Normenhierarchie und des jeweiligen Rechtsgebiets.

Beispiele für Normverletzungen reichen von Verstößen gegen Verkehrs- oder Strafnormen bis hin zu der Verletzung von

Siehe auch: Rechtsnorm, Rechtswidrigkeit, Rechtfertigungsgründe.

In
vielen
Rechtsordnungen
gilt:
Eine
Normverletzung
führt
grundsätzlich
zur
Rechtswidrigkeit,
es
sei
denn,
es
liegen
Rechtfertigungsgründe
vor
(etwa
Notwehr,
gesetzliche
Erlaubnis,
verfassungsrechtliche
Schranken).
Fehlt
eine
Rechtfertigung,
kann
die
Normverletzung
zivilrechtliche
Ansprüche,
strafrechtliche
Sanktionen
oder
verwaltungsrechtliche
Konsequenzen
nach
sich
ziehen.
Zusätzlich
kann
sie
zur
Nichtigkeit
oder
Anfechtung
bestimmter
Rechtsgeschäfte
oder
behördlicher
Handlungen
führen.
vertraglichen
oder
verfahrensrechtlichen
Normen.
In
der
Praxis
dient
der
Begriff
der
Analyse
von
Rechtswidrigkeit,
Verantwortlichkeit
und
Haftung.
Die
Beurteilung
hängt
stets
von
der
konkreten
Norm,
ihrem
Anwendungsbereich
und
den
jeweiligen
Ausnahmen
ab.