NichtBeamte
Nichtbeamte sind in der deutschen Verwaltung Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nicht als Beamte gelten. Sie arbeiten als Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter und unterliegen dem Arbeitsrecht sowie tariflichen Regelungen, nicht dem Beamtenrecht.
Rechtsrahmen: Die Anstellung erfolgt in Bund, Ländern oder Kommunen. Die Vergütung richtet sich in der Regel
Unterschiede zu Beamten: Beamte haben eine lebenslange Besoldungslaufbahn, besondere Treuepflichten, Beihilfe im Krankheitsfall sowie eigene Pension.
Arbeitsbereiche: Nichtbeamte arbeiten in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, etwa in Behörden, Schulen (in vielen
Sie bilden damit einen zentralen Bestandteil des öffentlichen Dienstes und tragen wesentlich zur Funktionsfähigkeit von Verwaltung,