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Kindesmissbrauch

Kindesmissbrauch bezeichnet die Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen durch Erwachsene oder andere Bezugspersonen. Zu den Formen zählen körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, emotionale Gewalt sowie Vernachlässigung und Ausbeutung. Solche Handlungen schädigen Gesundheit, Entwicklung und Sicherheit des Kindes.

Körperliche Misshandlung umfasst Schläge oder andere Verletzungen; sexueller Missbrauch bezieht sich auf jegliche sexuelle Handlungen oder

Kurz- und langfristige Folgen reichen von akuten Verletzungen, Ängsten, Depressionen bis zu Lernproblemen, Beziehungsproblemen und erhöhtem

Anzeichen können sich als Verhaltensänderungen, Rückzug, Angst vor bestimmten Personen, wiederkehrende Verletzungen, Schmerzen beim Gehen oder

In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung; Meldungen erfolgen in der

Prävention umfasst Aufklärung, Stärkung der Familien, frühzeitige Interventionen und therapeutische Unterstützung. Hilfsangebote reichen von Beratungsstellen über

Auf internationaler Ebene regelt die UN-Kinderrechtskonvention das Kinderschutzrecht; nationale Gesetze schaffen konkrete Schutzmaßnahmen und Meldewege.

Aufnahmen;
emotionale
Gewalt
beinhaltet
ständige
Beschimpfungen,
Einschüchterung
oder
Isolierung;
Vernachlässigung
bedeutet
mangelnde
Versorgung,
Bildung
oder
Gesundheitsversorgung.
Risiko
für
spätere
Gewalt
oder
Suchtverhalten.
Sitzen,
Albträume
oder
auffällige
Kenntnisse
über
Sexualität
äußern.
Regel
beim
Jugendamt
oder
der
Polizei.
Bei
akuter
Gefahr
rufen
Sie
den
Notruf.
Ziel
ist
der
Schutz
des
Kindes
und
der
Zugang
zu
Hilfe.
Traumatherapie
bis
zu
schulischen
Schutzplänen.