Kindesmissbrauch
Kindesmissbrauch bezeichnet die Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen durch Erwachsene oder andere Bezugspersonen. Zu den Formen zählen körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, emotionale Gewalt sowie Vernachlässigung und Ausbeutung. Solche Handlungen schädigen Gesundheit, Entwicklung und Sicherheit des Kindes.
Körperliche Misshandlung umfasst Schläge oder andere Verletzungen; sexueller Missbrauch bezieht sich auf jegliche sexuelle Handlungen oder
Kurz- und langfristige Folgen reichen von akuten Verletzungen, Ängsten, Depressionen bis zu Lernproblemen, Beziehungsproblemen und erhöhtem
Anzeichen können sich als Verhaltensänderungen, Rückzug, Angst vor bestimmten Personen, wiederkehrende Verletzungen, Schmerzen beim Gehen oder
In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung; Meldungen erfolgen in der
Prävention umfasst Aufklärung, Stärkung der Familien, frühzeitige Interventionen und therapeutische Unterstützung. Hilfsangebote reichen von Beratungsstellen über
Auf internationaler Ebene regelt die UN-Kinderrechtskonvention das Kinderschutzrecht; nationale Gesetze schaffen konkrete Schutzmaßnahmen und Meldewege.