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Kalendertages

Kalendertages ist die Bezeichnung für eine Zeiteinheit, die einem Kalendertag entspricht. Der Singular lautet Kalendertag. In der Praxis wird der Plural Kalendertage häufiger verwendet, doch der Begriff Kalendertages findet sich in einigen Fachtexten und Verträgen wieder. Kalendertage werden im Gegensatz zu Werktagen oder Arbeitstagen definiert, die nur Tage berücksichtigen, an denen üblicherweise gearbeitet wird.

Begriffsunterschiede und Verwendung

Kalendertage zählen alle Tage im Kalender, einschließlich Wochenenden und gesetzlicher Feiertage. Werktage berücksichtigen dagegen nur Tage,

Berechnung und Beispiele

Bei einer Frist von 14 Kalendertagen zählt jeder Tag ab dem Startpunkt, einschließlich Wochenenden und Feiertagen,

Etymologie und Kontext

Der Begriff leitet sich vom Kalender und dem Tag ab und ist vor allem in rechtlichen, administrativen

an
denen
gewöhnlich
gearbeitet
wird,
oft
mit
Ausschluss
von
Wochenenden
und
Feiertagen.
Verträge,
Fristen
und
behördliche
Vorgaben
können
ausdrücklich
festlegen,
ob
eine
Frist
in
Kalendertagen
oder
in
Werktagen
berechnet
wird.
Die
Wahl
beeinflusst,
ob
Wochenenden
und
Feiertage
in
die
Frist
hineinfallen.
bis
zum
Ablauf
des
14.
Tages.
Bei
einer
Frist
von
14
Werktagen
würden
nur
Werktage
gezählt.
Praktische
Beispiele
helfen,
Verhandlungsspielräume
zu
verstehen:
eine
Frist,
die
am
Montag
beginnt,
endet
bei
Kalendertagen
am
Mittwoch
der
zweiten
Woche,
sofern
kein
Feiertag
dazwischen
liegt;
bei
Werktagen
endet
sie
früher,
wenn
Wochenenden
dazwischen
liegen.
und
betrieblichen
Kontexten
üblich.
In
deutschsprachigen
Rechtsordnungen
wird
häufig
explizit
angegeben,
ob
Fristen
in
Kalendertagen
oder
Werktagen
berechnet
werden.
See
also:
Kalender,
Frist,
Fristenberechnung.