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Haushaltskonformität

Haushaltskonformität bezeichnet die Übereinstimmung von Handlungen, insbesondere Ausgaben, Verpflichtungen oder Vertragsabschlüssen, mit dem im Haushaltsplan genehmigten Budgetrahmen einer öffentlichen Verwaltung oder einer öffentlich-rechtlichen Organisation. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Mittel nur im Rahmen der vorgesehenen Budgetansätze verwendet werden und keine ungeprüften oder überhöhten Verpflichtungen entstehen.

Rechtsgrundlagen und Kontrollmechanismen

In Deutschland erfolgt die Prüfung der Haushaltskonformität vor allem auf Basis des Haushaltsrechts, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung

Anwendungsbereiche

Haushaltskonformität betrifft typischerweise Ausgaben, Verpflichtungen und Verträge der öffentlichen Hand, Projekte und Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen sowie

Folgen und Umgang bei Verstößen

Stellen Behörden eine Haushaltskonformität sicherheitshalber fest, können Maßnahmen angepasst oder zurückgezogen werden. Verstöße können rechtliche Anfechtungen,

(BHO)
sowie
der
entsprechenden
Länder-
und
Kommunalordnungen.
Die
Einhaltung
wird
durch
Finanzbehörden,
Haushalts-
und
Rechnungshöfe
sowie
die
jeweils
zuständigen
Aufsichts-
und
Prüfstellen
überwacht.
Zuweisungen,
Genehmigungen
und
Kreditermächtigungen
bilden
die
zentralen
Instrumente
zur
Sicherstellung
der
Konformität.
Unternehmen
im
Staatseigentum.
Vor
Abschluss
von
Verträgen
oder
dem
Eingreifen
in
Finanzierungen
wird
geprüft,
ob
Mittel
in
ausreichender
Höhe
vorhanden,
zweckgebunden
und
rechtlich
zulässig
sind.
Bei
fehlender
Mitteldeckung
oder
fehlender
Rechtsgrundlage
kann
eine
Maßnahme
als
nicht
haushaltskonform
gelten.
Rückforderungen,
Haushaltslöcher
oder
disziplinarische
Maßnahmen
nach
sich
ziehen.
Umgekehrt
ermöglichen
Budgetüber-
oder
-unterprüfung
sowie
Budgetausgleichsverfahren
eine
flexible
Anpassung
an
neue
Anforderungen,
ohne
das
Finanzmanagement
zu
gefährden.