Haftvermögen
Haftvermögen bezeichnet im Zivilrecht die Vermögenswerte eines Schuldners, die zur Befriedigung von Haftungsansprüchen herangezogen werden können. Es ist der Teil des Vermögens, der dem Gläubiger im Rahmen von Zwangsvollstreckung oder Haftungsprozessen zur Verfügung steht. Der Begriff wird in vielen deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet und kann je nach Rechtsordnung unterschiedlich definiert sein.
Bei natürlichen Personen umfasst das Haftvermögen in der Regel alle Vermögenswerte, wie Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere und
Bei juristischen Personen gehört das Vermögen der Gesellschaft zum Haftvermögen; in bestimmten Fällen kann auch persönliches
In der Praxis dient das Haftvermögen der Einschätzung der Durchsetzungschancen von Gläubigern, der Planung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen