Hafenaufsicht
Die Hafenaufsicht ist eine Behörde oder organisatorische Einheit innerhalb einer Hafenverwaltung, die für die Überwachung des Hafenbetriebs und die Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hafengebiet zuständig ist. Ziel ist eine sichere, reibungslose und umweltverträgliche Abwicklung des Schiffsverkehrs sowie die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Hafen.
Zu den Aufgaben gehören die Steuerung des Schiffsverkehrs in den Hafengewässern, die Koordination von An- und
Organisatorisch variiert die Hafenaufsicht je nach Land: Sie kann als eigenständige Hafenbehörde, als Abteilung einer Hafenbetriebsgesellschaft,
Der Begriff wird in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen deutschsprachigen Regionen unterschiedlich verwendet. In vielen