Gründungszuschuss
Gründungszuschuss ist eine Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Deutschland, die Arbeitslosen den Aufbau einer selbständigen Tätigkeit ermöglichen soll. Er richtet sich an Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und eine tragfähige Geschäftsidee sowie Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg vorweisen können. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch III, § 93.
Ziel des Gründungszuschusses ist die finanzielle Überbrückung in der Startphase der Selbständigkeit und die soziale Absicherung
Der Förderumfang gliedert sich in zwei Phasen. Phase 1 umfasst den Bezug des bisherigen Arbeitslosengeldes I
Anträge können bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden; die Bewilligung hängt von der gründlichen