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Großunfällen

Großunfälle bezeichnen schwere Unglücke von großem Ausmaß, die erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Umwelt, Sachwerte oder Infrastruktur haben. Der Begriff wird in Deutschland und im deutschsprachigen Raum vor allem im Kontext von Notfallplanung, Risikobewertung und Sicherheitspolitik verwendet. Die konkrete Einstufung variiert je nach Rechtsordnung; oft spielen Anzahl von Todesfällen, Verletzten oder der Bedarf an überörtlicher Koordination eine Rolle. Auf EU-Ebene fallen Großunfälle in der Regel unter MAH (major accident hazards) und sind durch Seveso-Direktiven geregelt.

Typische Großunfälle treten in Industrieanlagen, im Transportbereich oder infolge Naturereignissen auf. Ursachen sind technisches Versagen, menschliches

Folgen umfassen Todesfälle, Verletzungen, Evakuierungen, Umweltschäden und wirtschaftliche Belastungen. Die Reaktion umfasst Alarmierung, Einsatzführung, Krisenmanagement und

Die Erfassung erfolgt durch Betreiber und Behörden. EU-Seveso-II/III regeln den Umgang mit großen Unfallgefahren in Anlagen

Versagen,
fehlerhafte
Bedienung,
Kettenreaktionen,
Explosionen,
gefährliche
Stoffe
und
Brandereignisse.
Wiederherstellung
der
Infrastruktur.
Nach
Großunfällen
folgen
Untersuchungen,
Lehren
für
Sicherheitskonzepte
sowie
Anpassungen
von
Genehmigungen
und
Notfallplänen.
mit
gefährlichen
Stoffen;
Betreiber
müssen
Sicherheitsberichte,
Notfallpläne
und
Präventionsmaßnahmen
vorlegen.
Erkenntnisse
aus
Großunfällen
dienen
der
Prävention
und
Verbesserung
der
Krisenbewältigung.