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Gleisfreigabe

Gleisfreigabe bezeichnet in der Bahnbetriebsführung die Erlaubnis, einen bestimmten Gleisabschnitt für den Zugverkehr nutzen zu dürfen. Sie wird erteilt, nachdem Sperrung aufgehoben und alle sicherheitsrelevanten Bedingungen geprüft oder hergestellt worden sind. Ziel ist es, einen sicheren Betriebszustand wiederherzustellen und den reibungslosen Ablauf des Fahrbetriebs zu gewährleisten.

Gleisfreigaben finden vor allem während Instandhaltungs- und Bauarbeiten, bei Störungsbeseitigungen oder nach Umstellungen der Stellwerkstechnik statt.

Die Freigabe erfolgt in der Regel durch den Verantwortlichen des Betriebs bzw. den Strecken- oder Bauleiter,

Es gibt unterschiedliche Formen der Gleisfreigabe: eine vorübergehende Freigabe während laufender Arbeiten, eine endgültige Freigabe nach

Gleisfreigaben sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit. Werden Arbeiten nicht ordnungsgemäß beendet oder Bedingungen ändern,

Siehe auch: Sperrung, Sperrfahrt, Arbeitszug.

Sie
beziehen
sich
auf
definierte
Gleisabschnitte
oder
Weichen
und
können
mit
Auflagen
verbunden
sein,
zum
Beispiel
Geschwindigkeitsreduzierungen,
Beschränkungen
auf
bestimmte
Zugarten
oder
zeitliche
Sperren.
oft
in
Abstimmung
mit
dem
Betriebs-
und
Stellwerkdienst.
Die
Erteilung
erfolgt
telefonisch
oder
per
Funk
und
wird
in
den
Betriebsunterlagen
dokumentiert,
etwa
mit
Freigabestellen,
betroffenen
Gleisen
und
Freigabezeit.
Abschluss
der
Arbeiten
sowie
Teilfreigaben
für
einzelne
Gleisabschnitte.
Die
Art
der
Freigabe
hängt
von
der
Arbeitssituation,
dem
Streckennetz
und
den
geltenden
Regelwerken
ab.
muss
die
Freigabe
unverzüglich
widerrufen
oder
angepasst
werden.
Sie
beruhen
auf
den
einschlägigen
Regelwerken,
Betriebsanweisungen
und
Fahrdienstvorschriften
der
jeweiligen
Bahnbetreiber.