Gerichtssachverständigen
Gerichtssachverständige sind Fachpersonen, die von Gerichten beauftragt werden, um bei gerichtlichen Verfahren objektive, fachlich fundierte Einschätzungen zu erheben. Ihre Aufgabe besteht darin, komplexe Sachverhalte – etwa in Bereichen wie Medizin, Ingenieurwesen, Wirtschaft, Kunst oder Technik – zu untersuchen und unparteiische Gutachten abzugeben, die dem Gericht als Entscheidungsgrundlage dienen. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des Zivil- oder Strafverfahrens, typischerweise nach Antrag einer Partei oder des Gerichts selbst. Gerichtssachverständige arbeiten unabhängig, müssen nicht gleich dem Richter sein, aber sie unterliegen der Verbindlichkeit ihrer Aussagen.
Nach deutschem Recht sind die Voraussetzungen für die Ernennung in § 72 der Zivilprozessordnung sowie in den