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Genehmigungsprozesses

Der Genehmigungsprozess bezeichnet den formalen Ablauf, in dem eine Behörde einen Antrag auf Erlaubnis prüft und über Erteilung, Ablehnung oder Auflagen entscheidet. Genehmigungen sind in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem öffentlichen Interesse, der Sicherheit, dem Umweltschutz und einem geordneten Ablauf wirtschaftlicher Aktivitäten. Typische Bereiche sind Bau-, Umwelt-, Betriebs- oder Verkehrsgenehmigungen.

Der Ablauf umfasst mehrere Phasen: Vorbereitung der Unterlagen, Einreichung des Antrags, formale Prüfung und inhaltliche Bewertung

Hauptakteure sind der Antragsteller, die Genehmigungsbehörde, beteiligte Fachbehörden sowie gegebenenfalls Träger öffentlicher Belange und betroffene Dritte.

durch
die
zuständige
Behörde,
ggf.
Einholung
von
Fachgutachten
sowie
Beteiligung
Dritter
oder
Träger
öffentlicher
Belange,
Entscheidung
mit
Anordnungen
oder
Auflagen
sowie
Umsetzung
der
Auflagen.
In
vielen
Verfahren
gelten
Fristen;
Verzögerungen
können
durch
Rückfragen,
ergänzende
Unterlagen
oder
Rechtsmittel
entstehen.
Nach
Erteilung
gilt
die
Genehmigung
als
rechtskräftig;
häufig
werden
Prüfungspflichten
bis
zur
vollständigen
Umsetzung
der
Auflagen
fortgeführt.
Rechtsgrundlagen
reichen
von
nationalen
Gesetzen
über
Verordnungen
bis
zu
EU-Richtlinien.
Die
Themenfelder
unterscheiden
sich
stark
je
nach
Kontext
(z.
B.
Bauordnungen,
Umweltrecht,
Betriebsvorschriften).
Mit
der
Digitalisierung
wachsen
Möglichkeiten
der
elektronischen
Antragstellung,
des
Datenaustauschs
und
der
Verfolgung
des
Bearbeitungsstands
sowie
transparenter
Kommunikation.