Geltungsgebiet
Geltungsgebiet bezeichnet in Rechts- und Verwaltungssprache den Bereich, in dem eine Norm, Regel oder Rechtsakt Rechtswirkung entfaltet. Es beschreibt den räumlichen, persönlichen oder sachlichen Umfang, in dem eine Vorschrift gilt. Besonders gebräuchlich ist der Begriff im Zusammenhang mit Gesetzen, Verordnungen, Rechtsakten sowie Verträgen und Normen wie technischen Standards oder Markenrechten. In der Praxis wird oft zwischen dem räumlichen Geltungsgebiet (territorialer Anwendungsbereich), dem persönlichen Geltungsgebiet (Personen, auf die die Norm anwendbar ist) und dem zeitlichen Geltungszeitraum unterschieden; der zeitliche Aspekt wird jedoch häufiger durch Begriffe wie Geltungsdauer oder Inkrafttreten abgedeckt.
Im nationalen Recht bezieht sich das Geltungsgebiet meist auf das Hoheitsgebiet des Rechtsstaates. So gilt eine
Extraterritoriale Geltung kommt vor, wenn eine Rechtsnorm ausdrücklich festlegt, dass sie auch oder ausschließlich außerhalb des
Für die Praxis ist das Geltungsgebiet zentral: Es bestimmt, welche Behörden zuständig sind, welches Recht anzuwenden